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Prozeßkostenrechner

Das Land NRW stellt Ihnen den Prozesskostenrechner zur Berechnung des Kostenrisikos eines gerichtlichen Verfahrens zur Verfügung.

 
 

 

Ihre Kosten und damit unsere Honorare sind grundsätzlich davon abhängig, was wir genau für Sie tun sollen und wie groß der Aufwand dafür (voraussichtlich) ist.

Die Höhe der Vergütung regelt sich dabei nach dem seit dem 1. Juli 2004 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wonach neben festen Gebühren auch Vergütungsvereinbarungen getroffen werden können.

Eine Vergütungsvereinbarung würden wir mit Ihnen abschließen, wenn Ihre Angelegenheit deutlich mehr anwaltlichen Arbeitseinsatz und Aufwand erfordert, als durch die gesetzlichen Gebühren abgedeckt wird, sowie auch umgekehrt immer dann. wenn bei einem hohen Streitwert die gesetzlichen Gebühren unseren tatsächlichen Arbeitsaufwand unangemessen übersteigen.

Bei außergerichtlichen Beratungsleistungen unserer Kanzlei arbeiten wir für Sie grundsätzlich nach einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung. Die Honorare können aber auch nach Ihren Wünschen auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet werden. Gerichtsverfahren rechnen wir grundsätzlich nach dem RVG ab.

Die Frage der Vergütung sprechen wir bereits im ersten Beratungsgespräch an. Wir erstellen Ihnen dann im Rahmen des Möglichen vor dem Beginn der Beratungsleistung ein Vergütungsangebot, das die zu erwartenden Aufgaben und den voraussichtlichen Arbeitsumfang berücksichtigt. Im Falle von Gerichtsverfahren legen wir Ihnen aber auch eine Prozesskostenrisikoanalyse vor. Dadurch sind die möglicherweise entstehenden Kosten für Sie von Beginn an relativ kalkulierbar.

Sofern Ihr Unternehmen durch uns  laufend  rechtlich betreut wird, besteht die Möglichkeit, feste monatliche Beratungsleistungen zu vereinbaren. Der Kostenvorteil für Sie ergibt sich in einem reduzierten Stundensatz, den wir an Sie  unmittelbar weitergeben.

 

 

 
     
     
   
     
     
   
 
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