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Prozeßkostenrechner

Das Land NRW stellt Ihnen den Prozesskostenrechner zur Berechnung des Kostenrisikos eines gerichtlichen Verfahrens zur Verfügung.

 
 


Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt sie in vielen Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten. Zur Übernahme der Deckung Ihrer Kosten führen wir alle notwendigen Schritte gegenüber der Versicherungsgesellschaft durch. Dazu benötigen wir

  1. Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft
  2. Versicherungsscheinnummer.
Bringen Sie bitte die Vertragsunterlagen Ihrer Rechtschutzversicherung zum ersten Beratungstermin mit. Wir werden dann umgehend prüfen, ob Sie nach Ihrem konkreten Versicherungsvertrag und den einschlägigen Rechtsschutzversicherungsbedingungen Kostenschutz voraussichtlich erhalten werden. Dies ergibt sich u.a. daraus, welche einzelnen Risiken nicht von Ihrem Vertrag abgedeckt werden bzw. ob es sich um einen Bereich handeln könnte, für den generell kein Kostenschutz durch eine Rechtsschutzversicherung zur Verfügung steht.

Falls Sie nicht über hinreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen, haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Sollte das nicht möglich sein, aber eine Ratenzahlung für Sie in Betracht kommt, sind wir gerne bereit, mit Ihnen die Möglichkeiten zu Beginn des Mandats zu erörtern.

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