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Haben Sie ein haftungsrechtliches Problem oder einen Unfall gehabt?

Fragen Sie bei uns an. Entweder mit unseremallgemeinen Beratungsformular oder direkt über das Online-Unfall-Formular.

 
 
     
 


Nahezu jeder Bundesbürger trägt sich früher oder später mit dem Gedanken, eine Kapitalanlage zu erwerben. Die Motivation hierfür kann eine hohe Steuerlast, die Sicherung der Alterseinkünfte oder die versprochene Mehrung des eingesetzten Kapitals sein. Es hat sich jedoch gezeigt, dass dieser lukrative Markt nicht nur seriöse und sichere Anlagen und Initiatoren von Produkten hervorbringt, sondern in großem Umfang minderwertige Kapitalanlagen vertrieben werden, die lediglich auf die Vermögensmehrung der Verkäufer und Initiatoren abzielen.

Fehlerhafte Vermögensverwaltung/Anlageberatung

Anlageberater und Vermögensverwalter - und somit auch Bankberater - treffen sehr weitgehende Aufklärungs- und Beratungspflichten, die sich nach Ihrem Vorwissen, Ihrem Risikoprofil und den vereinbarten Anlagerichtlinien richten. Deshalb können Schadenersatzansprüche entstehen,

  1. wenn Sie beim Kauf von Anlagen nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen worden sind
  2. wenn die empfohlenen Werte nicht Ihrem Risikoprofil und den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprechen
  3. wenn für die Beratung versteckte Gebühren abgerechnet werden
  4. wenn bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen nicht auf die besonderen Risiken hingewiesen wird
  5. wenn Anlageprospekte fehlerhaft sind.
Vermögensverwalter müssen zusätzlich den Anleger nicht nur beim Kauf, sondern fortwährend während der gesamten Betreuungszeit über Risiken der betreffenden Anlage informieren.

"Schrottimmobilien" und geringwertige Immobilienfonds

Kreditierte Immobilien-Fondsanteils-Käufe können Zug um Zug gegen die von Ihnen geleisteten Darlehensraten zurückgegeben werden, wenn der Kauf- oder Finanzierungsvertrag in einer sogenannten Haustürsituation zustande gekommen ist und es sich bei dem Fondsanteilserwerb und der Finanzierung um ein "verbundenes Geschäft" handelt.

Schadenersatzansprüche nach dem Erwerb von sogenannten atypisch stillen Beteiligungen

Anbieter von stillen Beteiligungen treffen weitreichende Informationspflichten über die betreffende Gesellschaft. Schadenersatzansprüche wurden etwa bei Abschlüssen von Neuverträgen nach dem Oktober 1999 anerkannt, wenn der Anleger nicht von den laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen informiert worden ist.

Wann bestehen Ansprüche von Aktionären gegen Aktiengesellschaften und deren Vorstände

Selbstverständlich muß eine Aktiengesellschaften ihre Aktionäre über die Situation und die Entwicklung des Unternehmens wahrheitsgemäß aufklären. Verletzt ein Unternehmen diese Pflichten schuldhaft, haftet es den Aktionären für die entstandenen Kursverluste.

Emmisionsprospekte

Schadenersatzansprüche können sich aufgrund falscher Angaben in einem Emissionsprospekt oder bei einer Hautpversammlung und aufgrund unwahrer oder unterlassener "Ad-hoc"-Mitteilungen ergeben.

Bei Problemen mit Kapitalanlagenwenden Sie sich an uns.


 
     
     
   
     
     
   
 
© Dr. Lieser M.C.L. Rechtsanwälte 2007 | Seite senden: Dr. Lieser M.C.L. Rec htsanwälte | www.drliesermcl.de