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Rechtseck Haben Sie ein familien- oder erbrechtliches Problem?

Fragen Sie bei uns an. Entweder mit unserem allgemeinen Beratungsformular oder direkt über das Online-Scheidung-Formular.

 
 
   
     
 




Familienrecht

Bereits vor der Eheschließung kann eine anwaltliche Beratung späteren Kummer vermeiden und eine individuelle Vereinbarung der Ehepartner ein solides Ehe-Fundament schaffen. Mit einem "Ehevertrag" können Sie auf der Basis der gesetzlichen Regelungen eine für Ihre Lebensplanung angemessene und ausgewogene Abmachung für den Fall einer Trennung und Scheidung treffen, um einen zukünftigen Streit zu umgehen, der viel Geld und Nerven kosten kann.

Sollte es doch zu einer Trennung und Scheidung kommen, so entscheidet das Gericht im Streitfall z.B. über die Fragen

  1. bei welchem Elternteil die Kinder nach der Trennung leben sollen und wer über ihre schulischen oder gesundheitlichen Belange entscheidet
  2. ob und wann der getrenntlebende Elternteil die Kinder sehen kann
  3. welcher Unterhalt eventuell dem Ehepartner und/oder den Kindern zu zahlen ist
  4. wer die Wohnung behalten kann und wie der Hausrat aufgeteilt wird
  5. wer die ehelichen Schulden bezahlt
  6. was wird mit den erworbenen Rentenversicherungsansprüchen
  7. wer übernimmt die (privaten) Versicherungen
  8. wie das gemeinsame Vermögen und dessen Zuwachs verteilt wird.

In dieser emotionellen Phase können wir Ihnen helfen und aufzeigen

  1. welche Möglichkeiten es gibt, eine Scheidung schonend für Ihre Kinder abzuwickeln
  2. wie es zu einer kostengünstigen Einigung mit dem Gegner kommen könnte
  3. wann der richtige Zeitpunkt für eine Trennung und eine Scheidung ist.
Mit Ihrer Scheidung können Sie hier beginnen: Online-Scheidung-Formular


Erbrecht

Im Erbrecht ist eine anwaltliche Beratung zu Lebzeiten sinnvoll, wenn Sie wollen, daß Ihr Vermögen nach Ihrem Tod gemäß den gesetzlichen Regeln verteilt wird, es also in erster Linie an Ihre Ehefrau/-mann, Lebenspartner/in und die Kinder geht bzw. an Ihre Verwandten. Bereits zu Lebzeiten überdachte Fragen:

  1. Nach der Absicherung des (Ehe)Partners
  2. Nach Möglichkeiten um zu verhindern, daß die Kinder vor dem Tod des (Ehe)Partners ihren Erbteil verlangen
  3. Nach der Absicherung der Kinder vor einer Wiederverheiratung des (Ehe)Partners
  4. Bedenke ich Lebenspartner, Freunde etc. mit einem Anteil am Erbe oder einer besonderen Zuwendung
  5. Nach der Abstimmung des letzten Willens mit gesellschaftsvertraglichen Vorschriften zur Unternehmensnachfolge

Sie können dies in einem handschriftlichen Testament selbst niederlegen. Jedoch kann es Regelungen enthalten, die aus sich heraus mißverständlich sind oder nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, was unweigerlich zu Streit unter den Erben und im schlimmsten Fall zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten führt.

Lassen Sie sich von uns beraten, ob sich Ihre individuellen Vorstellungen am besten durch ein Testamtent oder durch einen Erbvertrag mit Ihren vorgesehenen Erben verwirklichen läßt.

Nach einem Todesfall benötigen Sie eventuell Hilfe bei den Fragen:
  1. Ist ein Testament vorhanden oder tritt die gesetzliche Erbfolge ein
  2. Woraus besteht die Erbschaft und welche Schulden hatte der Erblasser
  3. Für welche "Sünden" des Erblassers, wie etwa Schwarzgeld, muß der Erbe einstehen
  4. Wer bezahlt die Beerdigungskosten
  5. Brauchen Sie einen Erbschein und wo können Sie ihn erhalten
  6. Wie und von wem bekommen Sie Ihren Pflichtteil
  7. Welche Rechte haben Sie als Erbe gegenüber einem Testamentsvollstrecker

Wir können Ihnen die gesetzliche Erbfolge erläutern, Unklarheiten eines vorhandenen Testaments klären, eine Erbengemeinschaft auseinandersetzen, Ihnen bei der Feststellung des Nachlaßwertes behilflich sein sowie Pflichtteilsfragen beantworten u.ä.m.

Wichtig ist auch, möglichst schnell anwaltlichen Rat zu suchen, weil die Ausschlagung einer Erbschaft innerhalb von 6 Wochen erfolgen muß.

Im Zusammenhang mit einer Erbschaft muß oftmals geklärt werden, an wen eine Lebensversicherung ausgezahlt wird, welche Ansprüche das Finanzamt im Bezug auf Steuerschulden des Erblassers oder der Erbschaftsteuer hat, welche Informationen das Finanzamt von den Banken und Versicherungen erhält und auch, welche Rechte Sie diesen gegenüber haben.

Wir beraten Sie in allen Fragen individuell und unabhängig.

 
     
     
   
     
     
   
 
© Dr. Lieser M.C.L. Rechtsanwälte 2007 | Seite senden: Dr. Lieser M.C.L. Rec htsanwälte | www.drliesermcl.de