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Haben Sie ein Problem mit einer gerichtlichen Entscheidung und wollen dagegen vorgehen?

Fragen Sie bei uns mit unseremallgemeinen Beratungsformular an.

 
 
     
 

 

Prozeßrechte

Das Prozeßrecht umfaßt alle Rechtsnormen, welche die Voraussetzungen und die Durchführung eines Prozesses im Sinne eines Gerichtsverfahrens regeln. Es ist in den verschiedenen Prozeßordnungen der Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits-, Sozial-, Verfassungs- und der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte niedergelegt. Deren genaue Kentnis ist zur effektiven Durchführung der Verfahren notwendig.

Prozeßrechte umfassen die verschiedenen Klageformen und Eilverfahren, die Zuständigkeiten und Rechtsmittel sowie die Möglichkeiten der Realsierung von gerichtlichen Entscheidungen im Wege der Zwangsvollstreckung. Außerdem enthalten sie Regelungen des formalen Ablaufs des Verfahrens und legen Fristen fest. Diese Regelungen sind in den unterschiedlichen Prozeßordungen jeweils unterschiedlich ausgestaltet.

Bei den Zivilgerichten - ab einem Streitwert von 5.000 EUR - und den Obersten Bundesgerichten - außer dem Bundesverfassungsgericht - besteht Vertretungszwang. Deshalb wenden Sie sich ans uns. Wir können Sie vertreten - außer in Zivilsachen beim Bundesgerichtshof.

Rechtsmittel

Nur weil eine gerichtliche Entscheidung nicht zu Ihren Gunsten ergangen ist oder sich die Gegenseite gegen eine Ihnen günstige Entscheidung wehrt, brauchen Sie die Hilfe eines auf diesem Gebiet versierten Rechtsanwalts, wobei wegen der im Rechtsmittelrecht geltenden Fristen Eile bei der Beauftragung geboten ist.

Rechtsmittel wie die Berufung, die Revision und die Beschwerde sind spezielle Rechtsbehelfe, die es ermöglichen, eine für den Rechtsmittelführer nachteilige und noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung wie ein Urteil oder einen Beschluß anzufechten und durch ein höheres Gericht nachprüfen zu lassen.

Die Rechtsmittel führen zu einer rechtlichen und - eingeschränkt - tatsächlichen Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch die Behandlung vor dem nächsthöheren Gericht. Sie hemmen den Eintritt der formellen Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung.

Eine nichtzivilrechtliche Entscheidung wird regelmäßig mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, das heißt, der Adressat wird darüber informiert, in welcher Form und Frist die Entscheidung angreifbar ist. Fehlt eine vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung, endet die Rechtsmittelfrist erst nach einem Jahr.

In der Rechtsmittelinstanz muß überprüft werden,

  1. ob alle bisherigen von Ihnen vorgetragenen Tatsachen in der Entscheidung vom Gericht richtig gewürdigt wurden
  2. ob und wenn ja welche prozeßrechtlichen Vorschriften verletzt wurden
  3. ob Ihr bisheriger Vortrag und Ihre Beweise zuunrecht zurückgewiesen wurden
  4. ob Sie in der Rechtsmittelinstanz noch neue Tatsachen vortragen und/oder neue Beweise vorlegen können.

Wenn die Gegenseite ein Rechtsmittel eingelegt hat, muß geprüft werden, auf welche Weise Sie sich dagegen wehren können. Dies übernehmen wir gerne zeitnah für Sie. Kontaktieren Sie uns per Email, Fax oder Telefon.

 
     
     
   
     
     
   
 
© Dr. Lieser M.C.L. Rechtsanwälte 2007 | Seite senden: Dr. Lieser M.C.L. Rec htsanwälte | www.drliesermcl.de