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KanzleiLeben

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In den wirtschaftlich schwierigen Corona-Zeiten investieren 70% der Unternehmen in diesem Jahr in die digitale Fort- und Weiterbildung ihres Personals. Weitreichende Fortbildungen sind dabei größere Investitionen. Wenn der Mitarbeiter nun innerhalb eines kürzeren Zeitraums das Unternehmen verlassen will, sollte er sich an den Kosten seiner Fortbildung beteiligen müssen, was grundsätzlich rechtlich möglich ist.

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