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KanzleiLeben

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Die Bundesregierung hat auf die möglichen rechtlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie reagiert und wird verschiedene Regelungen zugunsten bestimmter Schuldner in dieser Woche derart ändern, dass für Dauerschuldverhältnisse (längerdauernde Vertragsverhältnisse) die Möglichkeit besteht, für von 01.04.2020 bis 30.06.2020 zu leistende Zahlungen ein begrenztes Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Gläubiger des Vertrags geltend zu machen.

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Die Quarantäne ist eine zum Schutz der Gesellschaft vor ansteckenden Krankheiten befristete Isolation von Personen, die verdächtig sind, an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt oder Überträger dieser Krankheiten zu sein. 

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