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Ganz einfach eine Vorlage für eine Verfassungsbeschwerde aus dem Internet verwenden. Ist das eine gute Idee?
Wenn Rechtshilfe gebraucht wird, befragen Viele Dr. Google. Dort findet man Vorlagen für fast alles. Auch für eine Verfassungsbeschwerde, was allerdings auch schiefgehen kann.
Bei der Verwendung von Vorlagen aus dem Internet für gerichtliche Verfahren ist Vorsicht geboten, wie der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4.10.2016 (1 BvR 1704/16) zeigt.
Der Beschwerdeführer, der ergänzend Arbeitslosengeld II bezieht, hatte Verfassungsbeschwerde gegen das Rechtsvereinfachungsgesetz eingelegt. Er nutzte dabei eine Vorlage aus dem Internet. Da er somit unmittelbar gegen ein Gesetz vorgehen wollte, musste er in seiner Verfassungsbeschwerde konkret darlegen, dass er durch dieses Gesetz unmittelbar, selbst und gegenwärtig in seinen Grundrechten verletzt werde. Er musste also ausführen, inwiefern die Möglichkeit bestand, dass er durch die angegriffene Maßnahme in einem Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht selbst verletzt wird. Diese konkreten, erforderlichen Ausführungen enthielt die Vorlage nicht. Schon deshalb scheiterte die erhobene Verfassungsbeschwerde.
Abgesehen davon kann eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nur dann zulässig eingelegt werden, wenn der Rechtsweg erschöpft ist, wenn also in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte hätte erlangt werden können. Derartige Verfahren hatte der Beschwerdeführer nicht angestrebt.
Nach alledem ist festzuhalten: Allein die Verwendung von Vorlagen aus dem Internet garantiert nicht ein zulässiges, also vom Gericht akzeptiertes Verfahren durchführen zu können. Dazu bedarf es kompetenter anwaltlicher Hilfe.