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KanzleiLeben - Beitrag

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Gebrauchtwagen gekauft? Was kann ich machen, wenn ich Mängel feststelle?

Sie hatten sich dazu entschlossen, einen Gebrauchtwagen zu kaufen und nach einiger Zeit stellen Sie Mängel fest.

Wichtig ist, von wem sie den Gebrauchtwagen gekauft haben, von einem Privatmann oder einem Händler. Denn dies hat wesentliche Auswirkungen darauf, welche Ansprüche und Rechte sie geltend machen können.

Wann kann der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen?

Ein Händler kann Ihre Rechte auf Gewährleistung nicht vollständig ausschließen, sondern muss diese immer wenigstens für ein Jahr gewähren, d. h. muss für Mängel, die am Gebrauchtwagen entstehen oder bereits vorhanden sind, haften. Ein privater Verkäufer kann dagegen in einem Vertrag die Gewährleistung ausschließen etwa mit dem Satz: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Dann können Sie ihm gegenüber keine Rechte wegen Mängeln geltend machen. Dieser Ausschuss ist allerdings nur wirksam, wenn der private Verkäufer nicht wissentlich falsche Angaben gemacht bzw. versteckte Mängel verschwiegen hat. Dann haftet er für diese Mängel.

Wann liegt ein Sachmangel vor?

Nicht jeder Mangel den man einen an einem Gebrauchtwagen feststellt ist ein Sachmangel im Sinne des Gesetzes. Denn normale Gebrauchsspuren und Verschleiß stellen kein Sachmangel dar. Dabei spielt auch das Alter des Gebrauchtfahrzeugs eine Rolle.  Als Verschleißteile werden grundsätzlich angesehen:

  • - Bremsbeläge und -scheiben
  • - Reifen
  • - Batterie
  • - Zahn- und Keilriemen
  • - Auspuffanlage
  • - Sitze und Teppich

 

Während Sachmängel etwa an Teilen auftreten, die nicht mehr richtig funktionieren wie etwa der Fensterheber, der Blinker oder das Autoradio etc. Dies gilt auch für Autoteile, die nicht fachmännisch montiert worden sind und auch eine unzulässige TÜV-Plakette, wenn der Gebrauchtwagen nicht hätte vom TÜV hätte abgenommen werden dürfen.

Ein Sachmangel hat man auch dann, wenn der Gebrauchtwagen eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist, etwa die Kilometerleistung falsch angegeben wurde bzw. ein Unfallwagen als „unfallfrei“ bezeichnet wurde. Letztlich ist auch ein Mangel, wenn Ihnen beim Online-Kauf ein anderes als das verkaufte Fahrzeug geliefert wird.

Was müssen Sie beim Sachmangel beweisen?

Wenn ein Mangel innerhalb von einem Jahr auftritt, nachdem Sie das Fahrzeug erhalten haben, wird zu Ihren Gunsten vermutet, dass der Mangel schon bei Erhalt des Fahrzeugs vorhanden war. Dann muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen.

Was kann ich tun, wenn ich ein Sachmangel beweisen kann?

Sie müssen dem Verkäufer die Mängel anzeigen, wobei auch eine Beschreibung der Symptome ausreicht, und Nachbesserung anfordern. Dann hat der Verkäufer 2 Versuche, die Mängel zu beseitigen. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Sie nicht eigenständig die Mängel bei einer Werkstatt reparieren lassen dürfen. Denn in einem solchen Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Rechnungen für die Werkstattleistungen nicht zu bezahlen, weil Sie ihm nicht die Möglichkeit gegeben haben den Mangel selbst zu beseitigen.

Sie können sich allerdings auch dafür entscheiden, den Kaufpreis zu mindern, d. h. ein Teil des bereits bezahlten Betrags vom Verkäufer zurückzufordern.

Weigert sich der Verkäufer, die Mängel zu beseitigen, schlagen 2 Beseitigungsversuche fehl oder ist die Nachbesserung für Sie nicht zumutbar, dann sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt. Beim Rücktritt müssen Sie allerdings die von Ihnen gefahrenen Kilometer an den Verkäufer bezahlen, sodass sich der von ihm gezahlte Kaufpreis entsprechend vermindert.

Welche Kosten muss ich bei der Geltendmachung von Sachmängeln bezahlen?

Generell müssen Sie weder die Kosten der Nachbesserung noch die Kosten, die mit der arglistigen Täuschung des Verkäufers zusammenhängen, wie etwa Transportkosten, bezahlen. Das gilt auch, wenn die Sachmängel unter eine Gebrauchtwagengarantie fallen.

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