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Was ist der Unterschied zwischen einer Mahnung oder einer Abmahnung???
Mahnung und Abmahnung unterscheiden ist grob gesagt darin, was sie bewirken wollen. Bei der Mahnung soll eine Handlung folgen, bei der Abmahnung soll ein Tun unterlassen werden. Gemeinsam haben beide, dass sie fast immer mit Fristen versehen werden, die man einhalten sollte, um weitere negative Konsequenzen wie gerichtliche Verfahren zu vermeiden.
Mahnung
Mit einer Mahnung wird der Schuldner aufgefordert, die geschuldete Leistung zu erbringen. Dabei kann die geschuldete Leistung die Zahlung, die Lieferung eines Gegenstandes, die Ausführung einer Handwerkerleistung usw. sein, je nachdem, was im Vertrag vereinbart wurde. In der Mahnung muss deutlich werden, was der Schuldner bis wann (sofort) tuen soll.
Sie ist formlos gültig, kann also schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie sollte jedoch wegen der besseren Beweisbarkeit möglichst schriftlich sein, Datum und Nummer der Rechnung/Auftragsbestätigung sowie die Angabe über die Fälligkeit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung enthalten. Die Mahnung ist notwendig, damit der Schuldner mit seiner Leistung in Verzug gerät. Denn leistet der Schuldner auf die Mahnung nicht, kommt er mit der Mahnung in Verzug auch wenn keine Frist darin genannt ist. Der Verzug bedeutet, dass etwa Kosten für den Rechtsanwalt, der mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt wird, als Rechtsverfolgungskosten ebenso wie den gesetzlichen Zinssatz vom Schuldner bezahlt werden müssen. Eine Mahnung reicht aus, mehr Mahnungen müssen nicht sein.
Abmahnung
Mit einer Abmahnung wird jemand formell aufgefordert, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Diese kommt hauptsächlich im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht, im Arbeits- und Mietrecht sowie Nachbarschaftsrecht vor. Beim Arbeits- und Mietrecht ist die erfolglose Abmahnung von vertragswidrigen Verhalten der anderen Partei Voraussetzung für eine wirksame fristlose Kündigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Eine Abmahnung muss eine Schilderung des Sachverhalts enthalten, der beanstandet wird, einen daran anknüpfenden Hinweis auf einen Rechtsverstoß und eine Aufforderung, diesen innerhalb einer angemessenen Frist zu unterlassen. Verbunden müssen diese Ausführungen mit einer Androhung rechtlicher Schritte sein. Die Kosten der Abmahnung richten sich dann nach dem Gegenstandswert, der hoch sein kann. Hinzukommen können Ansprüche auf Schadenersatz für die Rechtsverletzung.
Mit Hilfe der Abmahnung sollen Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden. Eine urheberrechtliche Abmahnung kommt etwa häufig bei der Verwendung fremder Bilder/Fotos im Internet oder auf Social Media Seiten wie Facebook vor.