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Gesellschaftsrecht

Rechtliche Fragen können für Gesellschafter und die Geschäftsführung in 3  Phasen der Gesellschaft auftreten, die spezielle Beratungsleistungen erfordern:

Gründung

Wahl der Rechtsform
Ablauf der Gründung
Unternehmensplanung und der Organisation
Haftungsfragen
Vertragsgestaltung

Bestand

Rechtsfragen tägl. Geschäftstätigkeit
Unternehmenskauf und -verkauf
Umwandlung in andere Rechtsform
Unternehmensnachfolge

Krise

Ausscheiden von Gesellschaftern
Abfindungsansprüche
Haftungsfragen
Vertretung bei Schiedsgerichtsverfahren
Insolvenz (Restrukturierung)

In der Gründungs-Phase beraten wir Sie als Existenzgründer und Start-up-Unternehmen bei

  1. der Wahl der Rechtsform
  2. dem Ablauf der Gründung und der Vertragsgestaltung
  3. der Unternehmensplanung und der Organisation
  4. den Haftungsfragen während der Gründungsphase

für Ihre zu gründende AG, GmbH, Genossenschaft, OHG, KG, GbR oder einer Mischform davon. Wir entwerfen die notwendigen Gesellschaftsverträge, die speziell auf Ihre Bedürfnisse abstellen, und bereiten erforderlichenfalls die notwendigen Formalitäten vor, wie zum Bespiel die notarielle Beurkundung. Dazu gehört auch die individuelle Gestaltung eines Geschäftsführer- bzw. Vorstandsanstellungsvertrags und eine Einführung in die durch die Geschäftsführung übernommenen Rechte und Pflichten sowie der möglichen Haftungsrisiken.

In der Bestands-Phase begleiten wir Sie rechtsberatend

  1. bei den Rechtsfragen Ihrer täglichen Geschäftstätigkeiten
  2. beim Unternehmenskauf und -verkauf
  3. bei Umwandlungen Ihrer Gesellschaft in eine andere Rechtsform
  4. sowie beim Generationenwechsel

und unterstützen Sie als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer bei der Realisierung Ihrer neuen gesellschaftsrechtlichen bzw betrieblichen Vorhaben. Treten Streitigkeiten unter den Inhabern und den Gesellschaftern von Unternehmen auf, werden wir versuchen, alles Notwendige zu veranlassen, um diese zeitnah außergerichtlich beizulegen, weil dadurch in vielen Fällen die Unternehmensentwicklung bis hin zur Existenzfrage der Gesellschaft gelähmt werden kann. Soweit muß es nicht kommen.

Wir erledigen die Formalitäten der korrekten Ladung zur Gesellschafterversammlung, bereiten für Sie die notwendigen Beschlüsse für die Versammlung vor und nehmen auf Ihren Wunsch auch gerne daran teil.

Für Geschäftsführer entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Wege zur Umsetzung Ihrer Unternehmensziele gegenüber den Gesellschaftern und dem Markt. Vor allem angestellte Geschäftsführer müssen häufig notwendige Weichenstellungen oder die Bewältigung von Krisensituationen allein ohne Hilfe der Gesellschafter meistern. Dabei ist es unbedingt erforderlich, daß Sie sich frühzeitig beraten lassen, zumal wir Sie dann über mögliche Haftungsrisiken in der Krise informieren können, bevor Ihnen jegliche Handlungsfreiheit genommen wurde.

Die 3. Phase ist häufig durch Krisensituationen gekennzeichnet, die durch eine schwierige finanzielle Situation der Gesellschaft oder auch durch das Ausscheiden von Gesellschaftern und deren eventuelle Abfindungsansprüche verursacht worden sein können. Solchenfalls kann ein gegebenes Darlehen, eine Rangrücktrittserklärung oder die von einem Gesellschafter gegebene Bürgschaft relevant werden. Auch die Abwendung einer Insolvenzsituation ist nur mit anwaltlicher Beratung über die bestehenden Möglichkeiten durchzuführen. 

Somit können wir eine umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, Genossenschaftsrecht, KG/oHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht, Vereins- und Stiftungsrecht) anbieten.

Dr. Lieser M.C.L. Rechtsanwälte GbR Copyright 2024

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