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DE

Vertragsrecht

Neben den Spezialgebieten verfügen wir im gesamten allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht über fundiertes Wissen, langjährige Praxiserfahrung und analytischen Sachverstand. Die anwaltliche Beratung bei der Gestaltung und der Auslegung von Verträgen unterschiedlichster Branchen gehört zu unserem Tagesgeschäft. Unter anderem betreuen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung, Auslegung und Abwicklung von Alltagsverträgen unter anderem von

  1. Kaufverträgen, insbesondere Immobilienkaufverträgen
  2. Werkverträgen
  3. Miet- und Pachtverträgen (Verbraucher und gewerblich)
  4. Arbeits- + Abfindungsverträgen
  5. Leasing- und Franchiseverträgen
  6. Gesellschaftsverträgen
  7. Satzungen für Vereine
  8. Darlehensverträgen
  9. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  10. individuell gestalteten Verträgen

Schwerwiegende Fehler im Vertrag werden sehr häufig erst nach Jahren sichtbar. Sie können zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen bis zur Insolvenz führen. 

Lesen Sie Ihre Verträge immer gewissenhaft und vollständig durch, auch das Kleingedruckte, also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertragspartners, denn es geht dabei immer um die Gestaltung Ihrer Zukunft mit u.U. langen vertraglichen Bindungen. 

 Wenn Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich an uns, damit Sie keinen Vertrag mit einem für Sie ungünstigen Inhalt abschließen.  

Auch bei der Durchführung von Verträgen tauchen immer wieder Streitfragen auf, etwa im Fall von Lieferungen nach einem Kauf und  Gewährleistungsansprüche (Mängel) sowie bezüglich der Nebenkosten bei Miet- und Pachtverträgen, ferner der Art und Weise der Ausführung von Handwerksarbeiten etc. Hinzukommt der Umgang mit dem Verbraucherwiderrufsrecht bei Fernabsatz- und Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden, Fragen der Produkthaftung und etwa des Online-Handels. 

Außerdem kann es vorkommen, dass Sie Ihre vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht haben, Ihr Auftraggeber Sie jedoch nicht bezahlt oder Sie zu unrecht auf Geldzahlungen oder eine andere Leistung in Anspruch genommen werden. Auch dann können wir Ihnen helfen. 

Immer wieder schwierig ist es, die mit Ihren Auftraggebern, Kunden, Lieferanten oder Handwerkern mündlich getroffenen Vereinbarungen und Abreden im Notfall auch zu beweisen. Wir zeigen Ihnen aber gerne Wege, wie Sie Ihre wichtigsten Absprachen mit Geschäftspartnern verlässlich und beweisbar festhalten können. Denn jeder kann einmal an den Falschen geraten. Und ein gegebenes Wort, an das sich der Versprechende später nicht erinnern will, ist leider wenig oder nichts wert, wenn Sie es nicht vor Gericht beweisen können. 

Für viele kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen können diese angesprochenen Probleme zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führen, weshalb Sie sich frühzeitig umfassend rechtlich von uns beraten lassen sollten.

Dr. Lieser M.C.L. Rechtsanwälte GbR Copyright 2024

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