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Ersteinschätzung

Wir schauen uns dann Ihre Angelegenheit für Sie kostenfrei an. In unserer Ersteinschätzung beurteilen wir Ihre Chancen, Ihre Zielvorstellungen realisieren zu können. Sind diese überwiegend gut, also die Sache erfolgreich abzuschliessen, dann schlagen wir Ihnen einen Besprechungstermin (persönlich, telefonisch, Skype der Zoom) vor. Laufen in Ihrer Sache gesetzliche Fristen ab, so kann auch kurzfristig eine Besprechung hier vereinbart werden.

Die Ersteinschätzung sind keine kostenfreie Erstberatung.

Wenn Sie sich nach unserer Ersteinschätzung dazu entscheiden, uns Ihre Angelegenheit zu übertragen, dann teilen Sie uns dies mit. Sie erhalten dann von uns die notwendigen Unterlagen, eventuell einen Fragenliste zu Ihrer Sache bzw die Bitte um eine Terminvereinbarung.

Was kostet es, wenn Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen?

In Deutschland sind die Gebühren für die Tätigkeiten der Rechtsanwälte bereits Vergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie regeln sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, d.h. je höher dieser ist, je höher sind die anwaltlichen Gebühren. Alle Rechtsanwälte die nach dem RVG abrechnen erhalten beim gleichen Gegenstandswert die gleiche Gebühr.

 

Vielfach gestellte Fragen

Was kostet eine kurze Antwort am Telefon?

Wenn Sie uns nicht mit Ihrer Angelegenheit beauftragt haben, erteilen wir keinen Rechtsrat am Telefon. Denn ohne genaue Kenntnis der Unterlagen und des Sachverhalts können wir keine seriöse rechtliche Auskunft geben, für die wir haften würden. Deshalb vereinbaren Sie einen Termin und übersenden Sie uns Ihre Unterlagen.

Was ist eine Erstberatung und was kostet sie?

Eine Erstberatung ist in den meisten Fällen je nach Wunsch ein persönliches, telefonisches, per Skype oder Zoom geführtes kurzes Mandantengespräch zur Einleitung des Mandats. Dabei werden Unterlagen gesichtet und Ziele und Vorgehensweisen festgelegt. Für die Erstberatung entstehen für Sie als Verbraucher Kosten von regelmäßig 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, insgesamt also 226,10 €. Auch die Abwicklung nur über E-Mail ist möglich. Dabei kommt die Durchsicht der Akten und Unterlagen, eine Einschätzung der Rechtslage sowie eine kurze schriftliche Stellungnahme und Handlungsempfehlung hinzu. Anfallende Rückfragen sind inklusive.

Was passiert, wenn Sie uns beauftragen?

Wenn Sie uns den Auftrag, Ihren Fall zu bearbeiten, erteilen, rechnen wir unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Das bedeutet, dass wir unser Honorar nach dem Gegenstandswert und bei Gerichtsverfahren nach dem gerichtlich festgesetzten Streitwert berechnen. Wie sich in Ihrem Fall der Gegenstandswert zusammensetzt und welche Kosten sich aus der gesetzlichen Gebührentabelle hieraus ergeben, teilen wir Ihnen gern auf Anfrage vorab mit.

Kann auch eine Abrechnung nach Stundensätzen vereinbart werden?

Die Kosten für Beratungen und die Erstellung von schriftlichen Gutachten sind im RVG nicht geregelt. Für diese Angelegenheiten bieten wir Vergütungsvereinbarung nach Stundensätzen an. Unsere Stundensätze belaufen sich je nach Angelegenheit zwischen 210 und 250 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Eine Vergütungsvereinbarung ist auch dann sinnvoll, wenn etwa bei einem hohen Streitwert die gesetzlichen Gebühren unseren tatsächlichen Arbeitsaufwand unangemessen übersteigen oder wenn Ihre Angelegenheit deutlich mehr anwaltlichen Arbeitseinsatz und Aufwand erfordert, als durch die gesetzlichen Gebühren abgedeckt werden.

Bei einer Stundensatzvereinbarung wird der Arbeitsaufwand minutengenau abgerechnet. Sie erhalten dann eine entsprechende Aufstellung mit der Rechnung.

Müssen Sie einen Vorschuss zahlen?

Um mit der Arbeit sofort beginnen zu können, sind Rechtsanwälte berechtigt eine Vorschusszahlung zu verlangen. Sie erhalten eine Vorschussrechnung, die Sie per Überweisung im Voraus auf unser Konto überweisen. Wir fordern stets ein Vorschuss, vor allem bei neuen Mandanten oder höheren Gebühren, damit sie diese nicht auf einmal bezahlen müssen.

Wenn ich vor Gericht gewinne, muss das der Gegner meine Kosten zahlen?

Zunächst sind Sie unser Vertragspartner und müssen die angefallenen Rechtsanwaltsgebühren tragen. Wenn Sie in einem Gerichtsverfahren gewinnen, haben Sie – außer im Arbeitsrecht in der 1. Instanz – gegen den Gegner ein Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten. Wir setzen dann Ihren Kostenerstattungsanspruch für Sie durch.

Muss ich selbst meine Sache mit der Rechtschutzversicherung abwickeln?

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt sie in vielen Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten. Zur Übernahme der Deckung Ihrer Kosten führen wir alle notwendigen Schritte gegenüber der Versicherungsgesellschaft kostenfrei durch. Dazu benötigen wir

Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer.

Bringen Sie bitte die Vertragsunterlagen Ihrer Rechtschutzversicherung zum ersten Beratungstermin mit. Wir werden dann umgehend prüfen, ob Sie nach Ihrem konkreten Versicherungsvertrag und den einschlägigen Rechtsschutzversicherungsbedingungen voraussichtlich Kostenschutz erhalten werden. In den Unterlagen sind die einzelnen versicherten Risiken aufgeführt. Ob Ihre Angelegenheit eventuell nicht von Ihrem Vertrag abgedeckt wird bzw ob es sich um einen Bereich handeln könnte, für den generell kein Kostenschutz durch eine Rechtsschutzversicherung zur Verfügung steht, teilen wir Ihnen dann baldmöglichst mit.

Kann ich mein Gerichtsverfahren auch fremdfinanzieren?

Seit einiger Zeit können aussichtsreiche gerichtliche Verfahren drittfinanziert werden, sog. Prozessfinanzierung. Der Prozeßfinanzierer (z.B. die Foris AG) finanziert dabei sämtliche Kosten des Klageverfahrens. Dafür erhält er im Falle des Obsiegens einen vorher festgelegten Anteil an der erstrittenen Summe.

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