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Am 28.7.2014 trat das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in Kraft, das ausschließlich Verträge über Lieferungen und/oder Dienstleistungen betrifft, an denen private oder öffentliche Unternehmen und keine Verbraucher beteiligt sind. Es gilt für alle Vereinbarungen, die nach dem 28.7.2014 abgeschlossen wurden.

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